Wo?
Alfred-Neubert-Str. 20
09123 Chemnitz
An wen?
Telefon: 0371 27 24 1715
E-Mail: markersdorf@hoergenuss-sachsen.de
Wann?
Montag, Dienstag und Donnerstag:
8:30 – 13:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr
sowie gern nach Rücksprache
Wo?
Hauptstraße 14
09380 Thalheim/Erzgebirge
An wen?
Telefon: 03721 36 99 479
E-Mail: thalheim@hoergenuss-sachsen.de
Wann?
Montag, Dienstag und Donnerstag:
8:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr | Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
sowie gern nach Rücksprache
Wo?
Pirnaer Landstr. 239
01259 Desden
An wen?
Telefon: 0351 842 248 24
E-Mail: amzschach@hoergenuss-sachsen.de
Wann?
Montag, Dienstag und Donnerstag:
8:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr
sowie gern nach Rücksprache
Es gibt einige Anzeichen dafür, dass Sie ein Hörgerät benötigen könnten. Dazu gehören:
• Schwierigkeiten, Gespräche zu verstehen, besonders in lauter Umgebung.
• Häufiges Nachfragen, weil Sie Worte oder Sätze nicht klar verstehen.
• Das Gefühl, dass andere oft zu leise oder undeutlich sprechen.
• Probleme, hohe Töne (z. B. Vogelgezwitscher oder Klingeltöne) wahrzunehmen.
• Das Erhöhen der Lautstärke von Fernseher oder Radio, weil es sonst schwer zu verstehen ist.
• Gefühl von Druck oder dumpfem Hören im Ohr.
Ein Hörtest bei einem HNO-Arzt kann schnell klären, ob Sie ein Hörgerät benötigen. Diese Tests sind oft kostenlos und unkompliziert.
Gern führen auch wir jederzeit kostenlose Hörtests ohne lange Wartezeiten durch. So können wir gemeinsam feststellen, ob ein Hörverlust vorliegt und ob eine Hörgeräteversorgung sinnvoll wäre.
Ja, gerne können Sie bei uns verschiedene Hörgeräte im Alltag kostenlos zur Probe tragen, nachdem wir Sie ausführlich und individuell beraten haben. Das hilft Ihnen, das Modell zu finden, welches am besten zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.
• Wenn Sie uns ein Rezept vom Ohrenarzt vorlegen, dann zahlt Ihre Krankenkasse einen Festbetrag je Ohr dazu.
• Wie hoch Ihr Eigenteil für ein Hörgerät ist, entscheidet sich nach Ihren Wünschen, Vorstellungen und der technischen Ausstattung. Wir beraten Sie gern dazu.
• Es gibt für jede Art von Hörverlust eine Hörgeräteversorgung, die wir zum Nulltarif, d.h. ohne einen Eigenanteil von Ihnen, anbieten.
Hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten in Höhe von ca. 700€ je Ohr -> nach Vorlage der Ohrenärztlichen Verordnung
Es gibt verschiedene Arten von Hörgeräten, die sich in Bauform, Technologie und Einsatzbereich unterscheiden. Hier ein Überblick:
• 1. Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (HdO)
Merkmale: Das Gerät sitzt hinter dem Ohr, und der Schall wird über einen Schlauch oder Hörer ins Ohr geleitet.
Einsatz: Für alle Arten von Hörverlust geeignet, auch für starke Hörminderungen.
Varianten: Mit klassischem Ohrstück oder dünnem Schlauch für mehr Komfort.
• 2. Im-Ohr-Hörgeräte (IdO)
Merkmale: Sitzen direkt im Gehörgang oder in der Ohrmuschel.
Einsatz: Für leichten bis mittleren Hörverlust.
Unterarten:
– Gehörgangsgeräte (CIC/IIC): Sehr klein und nahezu unsichtbar.
– Concha-Geräte: Etwas größer und sichtbar in der Ohrmuschel.
• 3. RIC-Hörgeräte (Receiver-in-Canal)
Merkmale: Kombination aus HdO und IdO – der Lautsprecher sitzt im Gehörgang, das Gerät hinter dem Ohr.
• Eine Hörgeräteversorgung ist so individuell wie jeder Kunde
• Im Schnitt haben wir in 4 bis 10 Wochen die passende Hörlösung für Sie und mit Ihnen gefunden
• Hörtest mit Auswertung und anschließender individueller Beratung; eventuell Abformung des Ohres und Einstellung
von Probegeräten
• Besprechen Ihrer ersten Eindrücke: Optimierung und weitere individuelle Anpassung; ggf Wechsel auf andere Probegeräte
• Wir finden gemeinsam die optimale Hörlösung für Sie und beraten Sie auch zu Zubehörmöglichkeiten wie TV oder Handykopplung
• Nach erfolgreicher Anpassung führen wir die entsprechenden Messungen für Ihren HNO-Arzt und die Krankenkasse durch
• Nein, diesen Service übernehmen wir für Sie. wir kümmern uns dann auch um die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse, damit Sie sich nur aufs Hören genießen konzentrieren können.
Wie funktioniert die Abwicklung?
1. Verordnung durch den HNO-Arzt:
– Sie benötigen ein Rezept für ein Hörgerät von Ihrem HNO-Arzt.
2. Abgabe beim Hörakustiker:
– Der Hörakustiker reicht das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein und kümmert sich um die Beantragung des Zuschusses.
3. Genehmigung durch die Krankenkasse:
– Ihre Krankenkasse prüft den Antrag und genehmigt in der Regel die Kostenübernahme für ein sogenanntes Basis-Hörgerät (Nulltarif-Gerät).
– Sollte ein höherwertiges Hörgerät gewünscht werden, informiert Sie der Akustiker über die Höhe der Zuzahlung.
4. Zuzahlung:
– Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Hörgerät als gesetzliche Zuzahlung leisten, sofern Sie nicht von Zuzahlungen
befreit sind.
– Bei höherwertigen Modellen fallen zusätzliche Kosten an, die Sie selbst tragen.
Die Gewöhnung an ein Hörgerät dauert in der Regel zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen, je nach Person und Stärke des Hörverlusts. Hier sind die Phasen und Tipps, die den Prozess erleichtern:
1. Erste Tage: Eingewöhnung
• Die neuen Geräusche können anfangs ungewohnt oder sogar störend wirken (z. B. das Rauschen von Papier oder Schritte).
• Tragen Sie das Hörgerät täglich für kurze Zeiträume (z. B. 1–2 Stunden) und steigern Sie die Tragedauer schrittweise.
2. Erste Wochen: Anpassung
• Ihr Gehirn lernt, die neuen Geräusche zu verarbeiten, und gewöhnt sich an die verstärkten Klänge.
• Es kann einige Zeit dauern, bis Hintergrundgeräusche (z. B. Verkehr oder Gespräche in Gruppen) nicht mehr überwältigend wirken.
3. Nach 4–6 Wochen: Gewöhnung
• Nach etwa einem Monat sollten Sie sich an die Nutzung des Hörgeräts im Alltag gewöhnt haben.
• Sie werden klarer hören und sich in verschiedenen Situationen wohler fühlen.
Tipps für eine schnellere Gewöhnung
• Regelmäßig tragen: Tragen Sie das Hörgerät jeden Tag, um Ihr Gehirn zu trainieren.
• Geduld haben: Die Umstellung braucht Zeit, vor allem bei starkem Hörverlust.
• Anpassung durch den Akustiker: Lassen Sie Ihr Hörgerät bei Bedarf nachjustieren, z. B. wenn Klänge zu laut oder zu leise wirken.
• Üben: Üben Sie das Hören in ruhigen Umgebungen, bevor Sie sich in lautere Situationen begeben.
Es gibt verschiedene Gründe, warum viele Kunden mit ihrem Hörgerät nicht sofort zurechtkommen. Oft liegt es an technischen, psychologischen oder gewohnheitsbedingten Faktoren. Hier sind die häufigsten Ursachen:
• 1. Ungewohntes Hören
Neue Geräuschkulisse: Menschen mit Hörverlust haben lange Zeit bestimmte Geräusche nicht wahrgenommen. Mit einem Hörgerät sind Alltagsgeräusche (z. B. Schritte, Vogelgezwitscher, Papierknistern) plötzlich wieder hörbar – das kann anfangs überfordernd sein.
Hintergrundgeräusche: Viele Kunden empfinden es als schwierig, Nebengeräusche zu filtern, z. B. in Restaurants oder bei Gesprächen in Gruppen.
• 2. Fehlende Geduld
Eingewöhnung benötigt Zeit: Das Gehirn muss sich erst an das neue Hören gewöhnen. Manche Menschen erwarten sofortige Perfektion und geben zu früh auf.
• 3. Schlechte oder unpassende Einstellung
Unzureichende Anpassung: Wenn das Hörgerät nicht optimal auf den individuellen Hörverlust eingestellt ist, wirkt der Klang unnatürlich oder unangenehm.
Falsches Modell: Das gewählte Hörgerät passt möglicherweise nicht zu den Bedürfnissen oder dem Lebensstil der Person.
• 4. Tragekomfort
Druckgefühl: Manche Kunden empfinden das Hörgerät im Ohr oder hinter dem Ohr als unbequem, vor allem, wenn es schlecht sitzt.
Fehlende Gewöhnung: Es braucht Zeit, sich an das Tragen eines Geräts zu gewöhnen.
• 5. Mangelnde Schulung oder Aufklärung
Technik nicht verstanden: Wenn Kunden nicht wissen, wie sie ihr Hörgerät richtig bedienen, z. B. die Lautstärke anpassen oder reinigen, kann das frustrierend sein.
Erwartungen nicht realistisch: Manche Menschen erwarten, mit dem Hörgerät sofort wieder perfekt hören zu können, was oft nicht möglich ist.
• 6. Psychologische Barrieren
Scham oder Stigmatisierung: Einige Menschen fühlen sich mit einem Hörgerät unwohl, weil sie es mit Alter oder Krankheit assoziieren.
Akzeptanzprobleme: Manche Kunden möchten sich ihren Hörverlust nicht eingestehen und stehen dem Hörgerät skeptisch gegenüber.
• Wie kann man helfen?
Regelmäßige Nachjustierungen: Ein Akustiker sollte das Hörgerät individuell anpassen.
Geduld und Training: Kunden sollten das Hörgerät schrittweise in verschiedenen Situationen tragen, um sich daran zu gewöhnen.
Aufklärung und Beratung: Kunden brauchen realistische Erwartungen und eine gründliche Einführung in die Bedienung.
Mit der richtigen Unterstützung durch einen Hörakustiker können viele dieser Probleme gelöst werden!
Ja, wir fertigen auch individuellen Gehörschutz an. Dieser wird speziell an die Form Ihres Gehörgangs angepasst und bietet optimalen Schutz in verschiedenen Situationen.
Arten von Gehörschutz:
1. Lärmschutz
– Für laute Arbeitsumgebungen (z. B. Bau, Industrie).
– Schutz vor Gehörschäden durch langfristige Lärmbelastung.
2. Musikgehörschutz
– Für Musiker oder Konzertbesucher, um die Lautstärke zu reduzieren, ohne den Klang zu verfälschen.
– Filter sorgen dafür, dass Sprache und Musik klar hörbar bleiben.
3. Schwimmschutz
– Verhindert, dass Wasser in die Ohren gelangt (z. B. bei empfindlichen Ohren oder nach Operationen).
4. Schlafgehörschutz
– Für ruhigen Schlaf, indem störende Geräusche wie Schnarchen gedämpft werden.
5. Gehörschutz für Jäger und Schützen
– Reduziert plötzlich auftretende, laute Geräusche (z. B. Schüsse), lässt jedoch Umgebungsgeräusche weiterhin durch.
Wie funktioniert die Anfertigung?
• Wir nehmen einen Abdruck Ihres Gehörgangs.
• Anhand des Abdrucks wird der Gehörschutz individuell gefertigt.
• Es gibt verschiedene Materialien (z. B. weiches Silikon) und Optionen für Filter oder Designs.
Vorteile von individuellem Gehörschutz
• Perfekter Sitz ohne Druckgefühl.
• Wiederverwendbar und langlebig.
• Optimaler Schutz, angepasst an Ihre Bedürfnisse.
Wenn Sie Interesse haben, fragen Sie einfach bei uns nach, wir beraten Sie gern zu den passenden Lösungen.
Ihr Team von
Hörgenuss Sachsen
Das sagen unsere Kunden
Standort Chemnitz
Telefon: 0371 – 27241715
E-Mail: markersdorf@hoergenuss-sachsen.de
Standort Thalheim
Telefon: 03721 – 3699479
E-Mail: thalheim@hoergenuss-sachsen.de
Standort Dresden
Telefon: 0351 – 84224824
E-Mail: amzschach@hoergenuss-sachsen.de
Standort Chemnitz
Telefon: 0371 – 27241715
E-Mail: markersdorf@hoergenuss-sachsen.de
Standort Thalheim
Telefon: 03721 – 3699479
E-Mail: thalheim@hoergenuss-sachsen.de
Standort Dresden
Telefon: 0351 – 84224824
E-Mail: amzschach@hoergenuss-sachsen.de
Montag, Dienstag und Donnerstag
8:30 – 13:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
8:30 – 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
8:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 13:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
8:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
8:30 – 13:00 Uhr
sowie gern nach Rücksprache
© 2025 • Hörgenuss